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Beschluss des FDP-Präsidiums zum Anti-Homosexuellen-Gesetz in Uganda

Das FDP-Präsidium hat das Anti-Homosexuellen-Gesetz in Uganda auch in seiner überarbeiteten Form scharf kritisiert. Die Freien Demokraten bitten in einem Beschluss die Bundesregierung um konkrete Schritte, um das Gesetz noch zu verhindern.

Dazu gehört die Bitte an Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, den ugandischen Botschafter einzubestellen, um "die Haltung der Bundesrepublik Deutschland unmissverständlich deutlich zu machen".

Außerdem solle die Bundesregierung gemeinsam mit den europäischen und transatlantischen Partnern Sanktionen gegen Uganda prüfen, insbesondere "Sanktionen gegenüber unmittelbar Verantwortlichen in der Regierung und Verwaltung Ugandas". Geprüft werden solle auch, ggf. deren Vermögen in der EU einzufrieren.

Darüber hinaus setzt sich die FDP für Schutz für queere Flüchtlinge aus Uganda ein und begrüßt, dass die Bundesregierung das sogenannte Diskretionsgebot für homosexuelle Asylbewerber abgeschafft hat. Mit ihm war in der Vergangenheit in Deutschland Asyl teilweise verweigert worden, wenn die Betroffenen ihre Homosexualität hätten verstecken können.

Michael Kauch, Bundesvorsitzender der liberalen LSBTI-Organisation LiSL, freut sich über den Beschluss des FDP-Präsidiums: "Dieser Beschluss stärkt die Forderung an die Bundesregierung, alle Möglichkeiten deutscher und europäischer Politik auszuschöpfen, um den Menschenrechten in Uganda Geltung zu verschaffen. Aus meiner Sicht geht da aktuell seitens des Auswärtigen Amtes und des Entwicklungsministeriums deutlich mehr."



2023_05_22_FDP_Praesidium_Wir schauen-nicht-weg-Todesstrafe-wegen-homosexueller-Handlungen
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