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KAUCH: Grüne entrechten schwule Väter – Anhörung im Landtag NRW zu Regenbogenfamilien


Zur heutigen Anhörung im Landtag NRW zum Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen zu Regenbogenfamilien erklärt der Bundesvorsitzende der Liberalen Schwulen und Lesben (LiSL), MICHAEL KAUCH:

„Die Grünen wollen, dass die Ehegattin der Mutter eines Kindes automatisch auch rechtliche Mutter des Kindes wird. So soll auf die teils sehr belastende und bürokratische Stiefkind-Adoption verzichtet werden. Das Anliegen, die rechtliche Lage von Regenbogenfamilien zu verbessern, teilen wir Liberale. Doch der Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen ist leider nicht zu Ende gedacht.

Denn mit diesem Antrag werden schwule Väter entrechtet. Der Antrag ersetzt als heteronormative Kopie das Stereotyp „Vater-Mutter-Kind“ durch das Stereotyp „Mutter-Mutter-Kind“. Schwule Väter in Regenbogenfamilien kommen in dem Konzept der Grünen nicht vor. Sie werden schlechter gestellt als heute. Denn nach geltendem Recht können Mutter, Co-Mutter und Vater entscheiden, ob eine Stiefkind-Adoption durchgeführt wird, mit der der Vater das Verwandtschaftsverhältnis zum Kind aufgibt. Zahlreiche Regenbogenfamilien – darunter auch meine – haben sich dagegen entschieden. Dieses Wahlrecht wollen die Grünen diesen Regenbogenfamilien nun nehmen. Der Vater wird rechtlos gestellt.

Das Familienrecht muss Antworten auf unterschiedliche Formen von Regenbogenfamilien geben. Eine alleinige Fixierung auf das Modell „Mutter-Mutter-Kind“ springt zu kurz. Das haben in diesem Jahr auch der Verbandstag des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) und die Expertengruppe zum Abstammungsrecht beim Bundesjustizministerium so gesehen.

Das Modell, das die Grünen vorschlagen, ist absolut gerechtfertigt, wenn das Kind mit Hilfe einer Samenbank gezeugt wird oder der Vater einwilligt. Es muss aber auf diese Fälle beschränkt werden. Wenn ein Vater Verantwortung übernehmen möchte, darf er nicht schlechter gestellt werden als heute. Zu einer umfassenden Lösung für die Rechtsprobleme in Regenbogenfamilien gehören die Ermöglichung rechtlicher Mehrelternschaft und die Zulassung von Elternschaftsvereinbarungen vor der Zeugung.“

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