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Adoptionsrecht für Eingetragene Lebenspartner ist sehr zu begrüßen

Die Forderung der Justizminister der Länder, ein Adoptionsrecht für Eingetragene Lebenspartnerschaften von Lesben und Schwulen in Deutschland umzusetzen, unterstützen wir ausdrücklich.

Die Justizministerkonferenz der Länder hat in ihrer Herbsttagung am 4. November 2010 beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, auch Eingetragenen Lebenspartnern die Adoption eines Kindes zu ermöglichen. Das Thema Adoptionsrecht für Eingetragene Lebenspartnerschaften stand an oberster Stelle der Tagesordnung der 82. Konferenz.

Das Adoptionsrecht für die Homo-Ehe ist derzeit nicht Bestandteil der rechtlichen Ausgestaltung der „Eingetragenen Lebenspartnerschaft“. Adoptieren dürfen hierzulande nur Einzelpersonen und (heterosexuelle) Ehepaare. In der Praxis werden überwiegend Paaren eine Adoption zuerkannt, damit scheidet sie für Einzelpersonen faktisch aus, auch wenn sie rechtlich möglich wäre. Innerhalb der Lebenspartnerschaft gibt es lediglich die Stiefkindadoption, d.h. das leibliche Kind des Lebenspartners zu adoptieren, erklärt der Bundesvorsitzende der Liberalen Schwulen und Lesben (LiSL) Manfred Donack.

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