FDP-Bundesvorstand fordert Nachbesserungen an § 175-Entschädigungen
Der Bundesvorstand der FDP hat in seiner heutigen Sitzung Nachbesserungen bei der Entschädigung der Opfer des früheren § 175 StGB und des entsprechenden DDR-Paragrafen gefordert. Opfer von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nach § 175 StGB, bei denen es nicht zu einer Verurteilung kam, sollen in den Kreis der Entschädigungsberechtigten angemessen einbezogen werden. Die im Gesetz von 2017 pauschalisierten Entschädigungszahlungen sollen ab einer Haftdauer von 180 Tagen der Höhe nach auf die Entschädigungen angehoben werden, wie sie derzeit nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen gezahlt werden (25 Euro pro Tag der Haft bzw. Untersuchungshaft). Zusätzlich zu Entschädigungszahlungen soll in Härtefällen eine Opferrente gezahlt, wie sie an Opfer von nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes gewährt wird. Dies würde insbesondere Menschen in Altersarmut helfen, bei denen Entschädigungszahlungen auf die Grundsicherung im Alter angerechnet würden.