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Hasskriminalität: Strafverschärfung bei Gewalt gegen alle Dimensionen sexueller Orientierung und ges

Zum Referentenentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zum Sanktionenrecht erklärt der Bundesvorsitzende der Liberalen Schwulen und Lesben (LiSL), Michael Kauch:

Mit dem Entwurf zum Sanktionenrecht setzt die FDP ein weiteres Wahlversprechen für LSBTI um. Hasskriminalität wegen der sexuellen Orientierung des Opfers oder aus geschlechtsspezifischen Motiven wird künftig ausdrücklich härter bestraft - genauso wie bei antisemitischen oder rassistischen Taten.

Anders als teilweise vorab verbreitet wurde, sind alle Dimensionen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität erfasst.
Die sexuelle Orientierung ist im Gesetzestext ausdrücklich genannt, wodurch laut Gesetzesbegründung Taten wegen Homo-, Bi-, Pan- und Asexualität des Opfers umfasst sind.

Gleichzeitig ist in der Gesetzesbegründung hervorgehoben, dass der Begriff "geschlechtsspezifische Motive" neben der Gewalt aus Frauenhass auch solche Motive beinhaltet, "die sich gegen die trans- oder intergeschlechtliche Identität oder die (sonstige) nicht-binäre Geschlechtsidentität des Opfers richten". Dies ist entscheidend für die Auslegung des Begriffs in künftigen Strafverfahren. Das Justizministerium verweist an dieser Stelle auch darauf, dass diese Systematik der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs folgt.

Insgesamt ist der Entwurf von Marco Buschmann ein guter und wichtiger Schritt, um ein Stoppschild gegen Hassgewalt zu setzen. Folgen müssen Präventionsmaßnahmen im Nationalen Aktionsplan zu Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, den die Bundesregierung plant. Zudem muss Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gemeinsam mit den Ländern für eine bessere Erfassung von Hasskriminalität durch die Polizei sorgen - das muss nun zügig angegangen werden.

Hasskriminalität: Strafverschärfung bei Gewalt gegen alle Dimensionen sexueller Orientierung und ges
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