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KAUCH: Auch individuelle Entschädigung bei Aufhebung der Urteile nach §175 StGB ermöglichen

Zu den Details des Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Martin Burgi, das die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zur Rehabilitierung der nach §175 StGB Verurteilten beauftragt hatte, erklärt der Bundesvorsitzende der Liberalen Schwulen und Lesben (LiSL), MICHAEL KAUCH: Es ist gut, dass der Gutachter den juristischen Weg zur Aufhebung der Urteile nach §175 aufzeigt und auch eine kollektive Entschädigung vorschlägt. Der Vorschlag, die kollektive Entschädigung über eine signifikante Erhöhung des Stiftungskapitals der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld oder durch laufende Zuschüsse zu leisten, ist ebenfalls zu begrüßen. Zusätzlich sollte es aber auch die Möglichkeit geben, Entschädigung individuell geltend zu machen. Es ist richtig, dass viele Akten nach 50 oder 60 Jahren vernichtet sind und viele Betroffene entweder verstorben oder hochbetagt sind. Aber wer seine Akten alle noch hat, die entsprechenden Nachweise vorlegen kann und diesen Weg gehen möchte, soll auch individuelle Genugtuung erlangen können. Die Bundesregierung ist nun gefordert, schnell zu handeln und noch in dieser Wahlperiode einen Gesetzentwurf zu beschließen. Wir sind gespannt, ob die Ankündigungen von Bundesjustizminister Heiko Maas am Ende auch umgesetzt werden.

KAUCH: Auch individuelle Entschädigung bei Aufhebung der Urteile nach §175 StGB ermöglichen
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