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KAUCH: Bei Sondierungen das Recht für Inter- und Transsexuelle gemeinsam modernisieren


Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Geschlechtseintrag von intersexuellen Menschen im Geburtenregister erklärt der Bundesvorsitzende der Liberalen Schwulen und Lesben (LiSL), MICHAEL KAUCH:

„Das Bundesverfassungsgericht hat einer neuen Regierungsmehrheit im Bundestag einen klaren Auftrag bis Ende 2018 gegeben. Die Neuregelung für Intersexuelle ist ohne jeden Verhandlungsspielraum zu ändern.

In diesem Zusammenhang sollte in den aktuell stattfindenden Sondierungen zudem eine Reform des weitgehend verfassungswidrigen Transsexuellengesetzes vereinbart werden. Dies gebietet der Sachzusammenhang – in beiden Fällen geht es um die geschlechtliche Identität.

Konkret sollte die Namens- und Personenstandsänderung Transsexueller erleichtert und die Übernahme aller geschlechtsangleichenden Maßnahmen durch die Krankenkassen gesetzlich festgeschrieben werden. Außerdem brauchen wir unbedingt einen konkreten Aktionsplan des Bundes für Vielfalt und gegen Homo- und Transphobie.“

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