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Kauch: Grüner Gesetzentwurf entrechtet schwule Väter und verhindert Mehreltern-Familien


Der Bundestag debattiert heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf von Bündnis 90 / Die Grünen zur Anpassung des Abstammungsrechts an die Ehe für alle. Dazu erklärt der Bundesvorsitzende der Liberalen Schwulen und Lesben (LiSL), MICHAEL KAUCH:

Es ist richtig und überfällig, dass die Ehefrau der leiblichen Mutter eines Kindes automatisch bei Geburt seine zweite rechtliche Mutter wird – allerdings nur dann, wenn das Kind mittels einer Samenbank gezeugt wurde oder der leibliche Vater eingewilligt hat. Denn mit der rechtlichen Mutterschaft der Co-Mutter verliert der oft schwule Vater seine Verwandtschaft zum Kind und die damit verbundenen Rechte und Pflichten.

Den Grünen sind schwule Väter und Mehreltern-Familien aber erkennbar egal. An jeder Stelle ihres Gesetzentwurfes wird der Vater soweit wie möglich entrechtet. Der Entwurf ist rein aus der Sicht lesbischer Zwei-Mütter-Familien geschrieben, in denen der Vater keine Rolle spielen soll. Immer mehr Regenbogenfamilien sind aber Mehreltern-Familien, in denen neben den Müttern auch der Vater bzw. die Väter aktiv Verantwortung für das Kind übernehmen. Auch für diese Familien muss das Familienrecht passen. Sie haben die gleiche Legitimität wie Zwei-Mütter-Familien. Hierbei haben die Grünen versagt: statt emanzipatorisch für alle Familienformen zu wirken, bleiben sie in heteronormativen Denkmustern gefangen.

Konkret kann nach dem grünen Entwurf der Vater seine Vaterrechte nur durchsetzen, indem er die Mutterschaft der Co-Mutter im Konflikt vor Gericht anfechtet. Absurderweise gilt das sogar, wenn alle Beteiligten wollen, dass der leibliche Vater auch rechtlicher Vater des Kindes wird. Einvernehmliche Elternschaftsvereinbarungen kennt der grüne Gesetzentwurf nicht. Außerdem schließt der grüne Gesetzentwurf aktiv rechtliche Mehrelternschaften aus, indem die Vaterschaftsanerkennung und die Mutterschaftsanerkennung sich ausschließen.

Der Gesetzentwurf ist darüber hinaus auch eine Mogelpackung. Denn anders als der Titel suggeriert, kann nach dem Entwurf jede – auch nicht verheiratete – Partnerin der Mutter mittels Mutterschaftsankennung den leiblichen Vater verdrängen. Die Bestimmung zum Ausschluss der Anfechtbarkeit bei Vorliegen einer sozial-familiären Bindung ist völlig einseitig formuliert. Ob der Vater eine sozial-familiäre Bindung zum Kind hat, spielt keine Rolle und die sozial-familiäre Bindung der nicht-verheirateten Partnerin der Mutter wird im gemeinsamen Haushalt meist bejaht werden – und schon ist der Vater seiner Rechtsmittel beraubt. Hier geht es nicht um die Angleichung an die Ehe für alle, hier geht es um die Entrechtung von schwulen Vätern.

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