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Liberale Schwule und Lesben fordern Renten-Option bei Entschädigung der Opfer des § 175 StGB


Die Bundesmitgliederversammlung der Liberalen Schwulen und Lesben (LiSL) hat am Wochenende in Berlin getagt. Die Mitglieder der FDP-nahen Organisation verabschiedeten einstimmig eine Resolution zur Entschädigung der Opfer des früheren § 175 Strafgesetzbuch.

Darin fordert LiSL eine Renten-Option bei der Entschädigung analog den SED-Opferrenten. Dies ist wichtig, da diese anders als eine Bar-Entschädigung nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet würden. Das ist entscheidend für manche Opfer, die z.B. inzwischen hochbetagt im Pflegeheim leben. Von einer Bar-Entschädigung hätten sie nichts.

Außerdem fordert LiSL eine nennenswerte kollektive Entschädigung über die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, deren Aufgabe es ist, das erlittene Unrecht der schwulen Männer in der Vergangenheit aufzuarbeiten und durch Bildung neuer Diskriminierung entgegen zu wirken.

Hier der Beschluss im Wortlaut:

„LiSL begrüßt die politisch-parlamentarischen Aktivitäten zur Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 aufgrund § 175 Verurteilten. Um dieser Herausforderung glaubwürdig gerecht zu werden, fordern die Liberalen Schwulen und Lesben den Deutschen Bundestag auf:

1. Bei der individuellen Entschädigung der Verurteilten soll den Betroffenen als Alternative zur einmaligen Zahlung von geplant 3.000 Euro je Urteil und 1.500 Euro pro angefangenem Haftjahr auch eine Rente nach dem Vorbild der SED-Opfer ermöglicht werden.

2. Für die kollektive Entschädigung ist das Stiftungskapital der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld um die Summe von 50 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt aufzustocken.“

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