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Sexuelle Identität in Art. 3 des Grundgesetzes aufnehmen

Jens Brandenburg am 17.07.18 in Berlin im Deutschen Bundestag. / Foto: Tobias Koch (www.tobiaskoch.net)

Sexuelle Identität ins Grundgesetz: FDP, Grüne und Linke legen gemeinsamen Gesetzentwurf vor

Die Bundestagsfraktionen von FDP, Grünen und Linken stellten heute in einem Pressegespräch einen gemeinsamen Gesetzentwurf vor, der eine Erweiterung von Artikel 3 des Grundgesetzes vorsieht, der die Diskriminierung aufgrund bestimmter Eigenschaften verbietet. Künftig soll auch die sexuelle Identität eines Menschen dort verankert werden.

Jens Brandenburg, der LSBTI-politische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, sagt dazu: „Niemand darf aufgrund der sexuellen Identität diskriminiert werden. Diesen Schutz soll das Grundgesetz unmissverständlich im Wortlaut garantieren. Das Bundesverfassungsgericht hat den Schutzrechten von Lesben, Schwulen und Bisexuellen in der jüngeren Rechtsprechung einen hohen Stellenwert eingeräumt. Dasselbe Verfassungsgericht hat noch in den 1950er Jahren die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Männer mit Verweis auf das Grundgesetz gebilligt. Dieses Unrecht darf sich nicht wiederholen. Die Achtung sexueller Vielfalt steht weltweit unter Druck. Rechtspopulistische Bewegungen in Ungarn, Polen, Österreich und den USA zeigen, dass auch Demokratien nicht vor erheblichen Eingriffen in Minderheitenrechte gefeit sind. Politische Stimmungslagen dürfen nicht zur Gefahr für Freiheit und Würde des Einzelne werden. Am verfassungsrechtlichen Schutz der sexuellen Identität darf der Gesetzgeber keinen Zweifel lassen.“

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