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30 Jahre Abschaffung des §175 StGB ist Verpflichtung für die Zukunft


Heute jährt sich die Abschaffung des Anti-Schwulen-Paragrafen § 175 StGB zum 30. Mal. Ein großer Dank geht an die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) für ihre federführende Rolle bei der Reform. Bereits seit 1969 waren in der Bundesrepublik homosexuelle Handlungen unter erwachsenen Männern straffrei, das Jugendschutz-Alter differierte aber bis 1994 erheblich. Die vollständige Abschaffung des Strafparagrafen öffnete den Weg für die weiteren Schritte bis hin zur Öffnung der Ehe. 

 

"Die Freiheit, die schwule und bisexuelle Männer seit Abschaffung des Schandparagrafen erreicht haben, ist Verpflichtung für die Zukunft. Es ist unsere Aufgabe als LSBTI-Community in Deutschland und Europa, uns global für die Menschenrechte verfolgter Schwuler, Lesben, Bi- und Transsexuellen einzusetzen. Die Verfolgung nimmt gerade in weiten Teilen Afrikas und der arabischen Welt, im Iran, Afghanistan und Russland weiter zu. Deutschland und die EU müssen konsequenter als heute LSBTI-Menschenrechte zum Gegenstand der Außen- und Entwicklungspolitik machen. Das muss die Community klar einfordern", erklärt Michael Kauch, Bundesvorsitzender der Liberalen Schwulen, Lesben, Bi, Trans und Queer (LiSL) und Mitglied des Europäischen Parlaments.  

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